Stift & Stimme

Das Kulturbüro fördert in Zusammenarbeit mit dem Literaturhaus Dortmund
Lesungen und Workshops an Schulen zur Literaturvermittlung und Leseförderung. Interessierte Dortmunder Autor:innen erklären Kreatives Schreiben oder stellen ihre Gedichte, Geschichten und Gedanken vor.

Das Literaturhaus unterstützt bei der Antragsstellung (schulen@literaturhaus-dortmund.de) und vermittelt entsprechende Kontakte.

Antragstellung
Die Antragstellung ist ab sofort und bis zum 30.04.2025 möglich. Die Vergabe erfolgt nach dem „Windhundprinzip“, ggfs. wird die Bewerbungsfrist vorzeitig beendet.

Es können zwei verschiedene Förderungen beantragt werden:
Autor:innenhonorar in Höhe von 500 Euro für eine Lesung mit Gespräch an Dortmunder Schulen (etwa zwei Unterrichtsstunden).
ODER
Honorar in Höhe von 1000 Euro für einen literarischen Workshop an Dortmunder Schulen (etwa 8 Unterrichtsstunden, die individuell aufgeteilt werden können).

Ein schriftlicher Bescheid ergeht nach Bewilligung im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragsberechtigt sind:
Autor:innen mit Wohnsitz in Dortmund, die bereits mit literarischen Veröffentlichungen in Erscheinung getreten sind oder sich in regionalen Literaturinstitutionen organisieren (z.B. Literaturhaus Dortmund, Literaturraum DortmundRuhr, Poetry-Reihen o.ä.).
Die Antragsstellung erfolgt formlos. Eine erste Kontaktaufnahme mit dem Literaturhaus Dortmund ist erforderlich unter schulen@literaturhaus-dortmund.de. Sollten noch keine Kontakte zu Dortmunder Schulen bestehen, so werden hier Ansprechpartner:innen vermittelt.

Dem Antrag auf Förderung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Autor:innenprofil mit Meldeadresse und Idee/Kurzkonzept (insgesamt maximal zwei Seiten).
Finanzplan (Muster werden zur Verfügung gestellt).

Weitere Infos auf www.dortmund.de unter Stift & Stimme.